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   BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70   

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https://dejure.org/1971,2529
BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70 (https://dejure.org/1971,2529)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1971 - 3 AZR 322/70 (https://dejure.org/1971,2529)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 (https://dejure.org/1971,2529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenreform - Ruhegeldordnung - Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 1006
  • DB 1971, 1480
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70
    keitskontrolle, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Urteil vom 220 Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - /" zu II der GründeJ7, BB 1971» 523 = DB 1971 3 729 = /" demnächst 7 AP Nr» 2 aaO, beide mit weiteren Nachweisen)».
  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

    Auszug aus BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70
    M e Beklagte konnte aber nicht erwarten, der Kläger werde eine Woche vor Beginn seines Ruhestandes in ihr Ansinnen einwilligen, er möge eine Kürzung seiner Rente um fast 500,- UM hinnehmen, zumal sie früher auf seine Gehaltswünsche unter Hinweis auf die günstige Versorgungsro ge lung nicht eingegangen war» Sie mußte vielmehr damit rechnen, daß der Kläger sich bei dieser Mitteilung aufs höchste überrascht und empört zeigen werde; sie mußte auch in Rechnung stellen, daß der Kläger die Tragweite der vor gesehenen Änderung möglicherweise nicht sogleich über blicken werdeo Es hätte deshalb nahegelegen, ihm eine Bedenkzeit 'einzuräumen, wenn sie ihm eine Zustimmung zu der Kürzung seiner Rente nahelegen wollte" Wenn der Kläger unter diesen Umständen sich nicht äußerte, so konnte die Beklagte dieses Schweigen nicht als Erklärung seines Einverständnisses auffassen; sie konnte allenfalls annehmen, daß der Kläger sich zunächst auf die ihm angesonnene Vertragsänderung überhaupt noch nicht äußern wollte« Pas von der Revision angezogene Urteil des Senats vom 19o Juni 1970 - 5 AZR 402/69 BB 1970, 1216 = demnächst/ AP Nr« 144 zu § 242 BGB Ruhegehaltbesagt nichts anderes; die Frage wird in dem Urteil nicht behandelt» 12.
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 11/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Unvollständigkeit -

    Verspätete Beweisanträge sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann zu beachten, wenn sie nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens führen (BAG AP Nr. 1 zu § 67 ArbGG 1953 / zu I der Gründe 7; AP Nr. 4 zu § 529 ZPO /""zu I 2 der Gründe 7; AP Nr. 5 zu § 529 ZPO /'zu 1 der Gründe 7; AP Nr. 152 zu § 242 BGB Ruhegehalt /""zu 4 der Gründe 7) Die Revision führt hierzu aus, sie hätte sich bei einem Hinweis nach § 139 ZPO auf die in Hamburg wohnenden Zeugen H , T und F.
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Soweit es sich für seine Auffassung, eine solche Vereinbarung sei erst dann "ihres Sinnes völlig beraubt", wenn das Ruhegeld das Arbeitseinkommen übersteige, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft, übersieht es, daß diese Rechtsprechung lediglich den ganz anders liegenden Fall betrifft, daß ein sozialversicherter Arbeitnehmer aufgrund einer generellen betrieblichen Versorgungsregelung ein zusätzliches Ruhegeld bezieht und durch eine Erhöhung der gesetzlichen Rente ein Mißverhältnis zwischen der Gesamtversorgung und den vergleichbaren Arbeitslöhnen eintritt (BAG 13, 70 = NJW 1962, 1740; vgl. auch BAG, Urt. v. 10.5.71 - 3 AZR 322/70, AP Nr. 152 zu § 242 BGB - Ruhegehalt = VM 1971, 1404).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 545/82

    Berechtigung zur Anpassung der Betriebsrente an Nettobezüge, statt an

    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG, Einl. Rz 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m. w. N.).
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